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Impressum & AGB

Impressum

Betta Helvetia

Zollikonstrasse 31

8122 Binz

Schweiz

info@betta-helvetia.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Betta Helvetia erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Betta Helvetia in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Betta Helvetia erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Das Angebot von Produkten richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Betta Helvetia steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Betta Helvetia durch Zulieferanten und Hersteller.

§5 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Betta Helvetia die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Betta Helvetia ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Lieferung/ Filialabholung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt an Betta Helvetia und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Betta Helvetiahat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Betta Helvetia stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§9 Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit vollständiger und detaillierter Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an Betta Helvetia zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Betta Helvetia und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

Sie können die erhaltene Ware in der Originalverpackung innert 14 Tagen retournieren. Dies gilt nicht bei gebrauchten oder speziell bedruckten Artikeln. Von der Poststelle erhalten Sie bei der Paketaufgabe kostenlos einen Beleg. Bewahren Sie diesen bitte gut auf, denn im Falle eines Paketverlustes kann Ihre Rücksendung nur gegen Vorweisung dieses Beleges gutgeschrieben werden.

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Betta Helvetia.

§11 Zahlung

§12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§13 Copyright und Urheberrechte

Bücher und digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich zum Erwerb für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Bei digitalen Inhalten erwerben Sie ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das Sie zum privaten oder dienstlichen Gebrauch als Einzelnutzer berechtigt. Sie dürfen entsprechend den jeweiligen Produktbeschreibungen Kopien der digitalen Inhalte zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch erstellen, auf Leseendgeräte speichern und auf diesen Geräten bestimmungsgemäss nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung der digitalen Inhalte, vollständig oder in Teilen davon, ob in digitaler Form, per Datenfernübertragung oder in analoger Form ist Ihnen nicht gestattet und ggf. strafbar.

§15 Datenschutz

Betta Helvetia ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.

§16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich.

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