
SwissFish 2026
Aquaristikmesse
Brand Village Reglement
Betta Helvetia
Die SwissFish 2026 Aquaristikmesse ist am Samstag, 10.10.2026, von 10:00 – 17:00 Uhr und am Sonntag, 11.10.2026, von 10:00 – 15:00 Uhr für Besucher geöffnet.
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Teilnahme & Geltungsbereich
Das Brand Village bietet Standplätze für professionelle Aussteller, Marken und Firmen.
Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird dieses Reglement anerkannt.
Betta Helvetia behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie Teilnehmer bei Verstössen gegen dieses Reglement von der Messe auszuschliessen.
Es gibt keine fixen Standgebühren und keinen Mindestumsatz.
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Standflächen & Platzierung
Die benötigte Standfläche ist bei der Anmeldung möglichst frühzeitig und verbindlich anzugeben, damit die Raumaufteilung entsprechend geplant werden kann.
Sponsoren der Messe erhalten entsprechend ihrer Sponsoringkategorie Vorrang bei der Standplatzauswahl.
Ein Standplan (Aufbau/Belegung der eigenen Fläche) ist spätestens bis zum 01.10.2026 einzureichen.
Betta Helvetia erstellt im Vorfeld eine Standübersicht und teilt allen Ausstellern ihre Fläche zu.
Die definitive Platzierung erfolgt im Vorfeld in Abstimmung mit den Ausstellern. Dabei wird gemeinsam eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten angestrebt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Standgrösse oder Platzierung.
Änderungen vor Ort können nicht berücksichtigt werden.
Eine Untervermietung oder Weitergabe von Standflächen ist nicht erlaubt.
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Verkaufsabwicklung & Auszahlung
Alle Verkäufe müssen ausschliesslich über die zentrale Vereinskasse abgewickelt werden.
Die Aussteller erhalten 85% ihres Verkaufserlöses. Der Verein behält 15% zur Deckung der Organisationskosten.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Messe per Banküberweisung, vorausgesetzt die erforderlichen Zahlungsinformationen wurden vollständig und korrekt übermittelt.
Verkäufe ausserhalb der offiziellen Kasse sind untersagt.
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Aufbau, Abbau & Präsenzpflicht
Das Messelokal "Gemeindesaal Zollikon", Rotfluhstrasse 96, 8702 Zollikon, ist für Aussteller wie folgt zugänglich:
• Freitag: Aufbau zwischen 12:00 und 18:00 Uhr
• Samstag & Sonntag: Zugang ab 8:30 Uhr
Jeder Stand muss spätestens 1 Stunde vor Messebeginn durch befugte Personen besetzt sein.
Der Stand muss bis zur offiziellen Öffnung betriebsbereit sein.
Während der gesamten Öffnungszeiten ist der Stand durchgehend zu betreuen.
Der Abbau darf am Sonntag erst ab 15:00 Uhr erfolgen. Bei vorzeitigem Ausverkauf ist ein früherer Abbau möglich, sofern Besucherströme und andere Aussteller nicht beeinträchtigt werden und Fluchtwege jederzeit frei bleiben.
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Ausstattung & Infrastruktur
Jeder Aussteller ist für sein gesamtes Equipment selbst verantwortlich.
Pro Stand wird ein elektrischer Anschluss zur Verfügung gestellt.
Tische und Stühle können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden und müssen spätestens bis zum 01.10.2026 schriftlich bestellt werden.
Betta Helvetia stellt jedem Stand eine Tafel mit Ausstellernamen sowie Kontaktangaben zur Verfügung. Diese ist gut sichtbar während der Messeöffnungszeiten am Stand anzubringen.
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Tiere, Pflanzen & Tierschutz
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Für Stände mit lebenden Tieren und Pflanzen gelten die folgenden Bestimmungen:
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Es dürfen ausschliesslich gesunde, vitale und in der Schweiz zum Verkauf zugelassene Tiere angeboten werden. Geschützte Arten, Qualzuchten sowie gentechnisch veränderte oder zu kleine Tiere sind verboten.
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Die Haltung und Präsentation der Tiere müssen den Vorgaben des Schweizer Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutzverordnung entsprechen, insbesondere den Richtlinien gemäss Fachinformation Tierschutz Nr. 18.7 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
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Die Aquarien müssen den vorgeschriebenen Mindestgrössen entsprechen und tierschutzkonform eingerichtet sein.
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Die Becken müssen unter anderem:
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ausreichend strukturiert sein (z. B. Pflanzen, Höhlen)
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von mindestens zwei Seiten vollständig blickdicht abgedeckt sein
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eine angemessene Besatzdichte aufweisen
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Eine temporäre Überschreitung der Besatzdichte ist nur zulässig, wenn die Tiere jeweils nur an einem Tag angeboten werden.
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- Eine vollständige Liste aller angebotenen Tierarten sowie die jeweilige Anzahl der Tiere ist bis spätestens zum 01.10.2026 einzureichen. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Planung und tierschutzkonforme Durchführung der Messe und müssen nach der Messe dem Veterinäramt weitergeleitet werden.
Abweichungen der effektiv mitgebrachten Tiere sind möglich, müssen jedoch vor Verkaufsbeginn der Börsenaufsicht gemeldet werden. Dies gilt auch für Tiere, die am zweiten Messetag zusätzlich mitgebracht werden.
Die Börsenaufsicht überprüft die Tiere vor Verkaufsbeginn sowie während der gesamten Veranstaltung und gleicht diese mit den gemeldeten Beständen ab. Sie bestätigt die zum Verkauf zugelassenen Tiere und behält sich vor, Anpassungen vorzunehmen oder einzelne Tiere vom Verkauf auszuschliessen, sofern dies aus tierschutzrechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. - Die Preisgestaltung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Aussteller. Die Börsenaufsicht behält sich jedoch vor, bei offensichtlich missbräuchlichen oder unangemessenen Preisgestaltungen einzugreifen.
- Die Abgabe von Fischen an Jugendliche unter 16 Jahren ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
- Während der Öffnungszeiten dürfen keine Tiere verschenkt werden.
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Kampffische (Hochzuchten und Wildformen) dürfen ausschliesslich von Teilnehmern der Zürich Betta Show verkauft werden. Hochzuchten (Männchen sowie Weibchen) dürfen ausschliesslich in Einzelhaltung präsentiert und angeboten werden.
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Jeder Verkäufer ist für die fachgerechte Verpackung der verkauften Tiere verantwortlich. Transportbeutel sowie geeignete isolierende Verpackungen (z. B. Thermobeutel oder Zeitung) sind vom Aussteller selbst mitzubringen. Alle Tiere müssen temperaturgeschützt und tierschutzkonform abgegeben werden.
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Für jede angebotene Tierart ist eine gut sichtbare Beschriftung (Steckbrief) am jeweiligen Becken anzubringen. Diese muss mindestens den deutschen sowie den wissenschaftlichen Namen und grundlegende Haltungsanforderungen enthalten. Die Beschriftung muss spätestens 30 Minuten vor Messeöffnung angebracht sein. Zusätzlich sind Kopien dieser Informationen für Käufer bereitzuhalten.
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Während der Öffnungszeiten dürfen keine Tiere verschenkt werden.
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Werbung & Auftreten
Flyer und Visitenkarten dürfen ausschliesslich am eigenen Stand abgegeben werden.
Plakate, Banner oder sonstige grössere Werbemittel bedürfen der vorgängigen Absprache mit Betta Helvetia.
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Tiere & Zutritt
Hunde sind gemäss Auflage des Veterinäramts auf dem gesamten Messegelände nicht erlaubt.
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Haftung
Betta Helvetia haftet im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht für Verluste, Schäden oder Diebstahl von Tieren, Waren oder persönlichem Eigentum der Aussteller.
Für Schäden am Gemeindesaal sowie an bereitgestellter Infrastruktur haftet der jeweilige Aussteller.
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Abmeldung & Nichtteilnahme
Sollte eine Teilnahme trotz erfolgter Anmeldung nicht möglich sein, ist Betta Helvetia umgehend zu informieren, idealerweise telefonisch.
Abmeldungen bis zum 01.09.2026 sind ohne weitere Konsequenzen möglich.
Bei kurzfristigen Abmeldungen behält sich Betta Helvetia vor, eine zukünftige Teilnahme nur noch gegen ein angemessenes Depot zuzulassen.
Erfolgt keine Abmeldung und der Stand bleibt unbesetzt, kann Betta Helvetia einen Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen aussprechen oder eine Teilnahme nur noch gegen Depot ermöglichen.
Wir wünschen allen Teilnehmern eine tolle Messe!
